Forschungsförderung der Europäischen Union (EU)

Die Energieforschung der EU ist Bestandteil des 7. Rahmenprogramms (7. FRP) für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstrationsaktivitäten 2007 bis 2013. Für die nicht-nukleare Energieforschung haben die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament über die Gesamtdauer des 7. FRP eine Summe von mehr als 2,35 Milliarden Euro vorgesehen. Dies soll die Entwicklung von Technologien fördern, die das bestehende Energieversorgungssystem nachhaltiger, wettbewerbsfähiger und sicherer machen. Der Schwerpunkt der Energieforschung im 7. FRP liegt auf folgenden Aktivitäten: Wasserstoff und Brennstoffzellen, erneuerbare Stromerzeugung, erneuerbare Kraftstoffe, Erneuerbare Energien für Heizung und Kühlung, CO2-Abscheidung und -Speicherung, „Saubere Kohle”-Technologien, Intelligente Netze (Smart Grids), Energieeffizienz und Energieeinsparung sowie energiepolitische Forschung.
Weitere Informationen: http://www.forschungsrahmenprogramm.de/frp-ueberblick.htm
Im Anschluss an das 7. FRP gilt ab 2014 das neue EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“. Horizont 2020 führt alle forschungs- und innovationsrelevanten Förderprogramme der Europäischen Kommission zusammen. Hierfür ist ein Gesamtbudget von 80 Milliarden Euro vorgesehen. Im Unterschied zum 7. FRP werden die forschungsrelevanten Bereiche für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und das Europäische Technologieinstitut (EIT) zusammengefasst.
Knapp 32 Milliarden Euro davon sind für die Themenbereiche Klimawandel, nachhaltiger Transport, Kostensenkung bei den Erneuerbaren, Nahrungsmittelsicherheit und demographischer Wandel vorgesehen. Horizont 2020 soll zu erheblichen Vereinfachungen führen u.a. durch einfachere Regeln, weniger Bürokratie und mehr Möglichkeiten für neu hinzukommende Akteure.
Weitere Informationen: http://www.forschungsrahmenprogramm.de/horizont2020.htm